NEWSROOM 2024

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foto von psaier.energies

RES Dekret: Anmeldung freigegeben

28. FEBRUAR – Ab dem 27. Februar 2023 sind die Anmeldungen für die Teilnahme am vierzehnten Register- und Auktionsverfahren der RES-Verordnung möglich. Die Anmeldefrist endet am Donnerstag, den 28. März um 12 Uhr. Diese Ankündigung betrifft Stromquoten, die in früheren Verfahren nicht zugeteilt wurden.

Um teilzunehmen, müssen die Anträge bis zum Ablauf der Frist über das RES-E-Portal eingereicht werden. Ausführliche Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und den Auswahlkriterien entnehmen Sie bitte der offiziellen Ausschreibung.

Quelle: solare b2b

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Lokale Nachhaltigkeit: ein Schritt voraus

28. FEBRUAR – Energiegemeinschaften, Betriebsvorschriften genehmigt: Anträge können ab dem 8. April gestellt werden.

Es ist eine gute Nachricht, dass das Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit die Betriebsregeln für den Zugang zu Anreizen für Gemeinden im Bereich erneuerbare Energien genehmigt hat. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Entwicklung der erneuerbaren Energien auf lokaler Ebene zu fördern und Anreize für die Beteiligung der Gemeinden zu schaffen.

Das Vorhandensein eines landesweiten Anreiztarifs und eines Kapitalbeitrags für Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern bietet einen diversifizierten Ansatz, der darauf abzielt, Projekte unterschiedlicher Größe und geografischer Bedingungen zu unterstützen.

Die Eröffnung der Antragsplattformen am 8. April ist ein wichtiges Datum für diejenigen, die teilnehmen und von den Förderungen profitieren möchten. Die Möglichkeit, die Förderfähigkeit von Projekten im Voraus über diese Plattformen zu prüfen, erleichtert das Antragsverfahren und trägt dazu bei, Transparenz und Klarheit im Auswahlverfahren zu gewährleisten. Es ist zu hoffen, dass diese Initiative weitere Investitionen in erneuerbare Energien auf lokaler Ebene fördert und so zu den Bemühungen um den Übergang zu einem nachhaltigeren, kohlenstoffarmen Energiesystem beiträgt.

Quelle: solare b2b

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Förderung von Innovationen in der Agrophotovoltaik

28. FEBRUAR – Das Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit hat offiziell den Dekret zur Förderung innovativer Agrar-Voltaikanlagen mit experimentellem Charakter veröffentlicht. Das Hauptziel dieser Bestimmung, die am 14. Februar 2024 in Kraft tritt, ist die Realisierung von mindestens 1,04 GW an neuen Anlagen bis zum 30. Juni 2026.

Die Maßnahme sieht einen nicht rückzahlbaren Zuschuss vor, der aus dem Nationalen Konjunkturprogramm (NRP) finanziert wird und 40 % der förderfähigen Kosten entspricht. Zusätzlich gibt es einen Anreiztarif, der auf den Anteil des ins Netz eingespeisten Stroms erhoben wird. Insgesamt belaufen sich die Anreize auf 1,7 Mrd. EUR, und der GSE (Gestore dei Servizi Energetici) wird für die Bereitstellung dieser Anreize für einen Zeitraum von 20 Jahren verantwortlich sein.

In den nächsten fünfzehn Tagen wird das Ministerium auf Vorschlag des GSE die Durchführungsbestimmungen genehmigen, die die Modalitäten und den Zeitplan für die Anerkennung der Anreize für innovative landwirtschaftliche Photovoltaikanlagen regeln werden.

Quelle: solare b2b

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Ein Überblick in MW

28. FEBRUAR – Die Ergebnisse der dreizehnten Ausschreibung des FER-Dekrets.

Insgesamt hat der Betreiber 163 Anträge für insgesamt 1.124 MW erhalten, von den insgesamt 1.627 MW nicht zugewiesener Leistung in den vorherigen Verfahren. Davon wurden 1.041 MW für Auktionen und Register zugelassen.

Was die Auktionen betrifft, die sowohl Photovoltaik- als auch Windanlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW umfassen, betrug das Gesamtkontingent 1.228 MW. Es wurden 79 Anträge für eine Gesamtleistung von etwas mehr als 1 GW eingereicht. Für die Register, die sich dagegen auf Installationen mit einer Leistung von bis zu 1 MW beziehen, wurden im ersten Solargruppe 44 Anträge für 33,6 MW zugelassen. Die zweite Gruppe betrifft ausschließlich neu errichtete Photovoltaikanlagen, bei denen Module zur Abdeckung von Gebäuden und ländlichen Gebäuden installiert wurden, bei denen Asbest oder Asbest vollständig entfernt wurde. In diese Kategorie wurden neun Anträge für 4,4 MW zugelassen.

Quelle: solare b2b

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Landesbeiträge für E-Mobilität

22. JÄNNER – Die Provinz Bozen hat Anreize für die E-Mobilität eingeführt und bietet Bürgern, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Vereinen die Möglichkeit, von Zuschüssen für den Kauf von Elektrofahrzeugen und Ladestationen zu profitieren.

Für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen sieht die Maßnahme einen Landesbeitrag von:

  • 2.000 Euro für den Kauf, das Leasing oder die Langzeitmiete von Elektroautos.
  • 1.000 Euro für den Kauf, das Leasing oder die Langzeitmiete von Plug-in-Hybridfahrzeugen, wobei der Händler einen Preisnachlass in gleicher Höhe gewährt, wenn die Kosten 50.000 Euro nicht übersteigen.

Außerdem gibt es in den ersten fünf Jahren eine Befreiung von der Kfz-Steuer, gefolgt von einer Ermäßigung von 22,5 % nach dem fünften Jahr. Für den Kauf von Elektromotorrädern oder -mopeds (Rollern) beträgt der Zuschuss 30 % (bis zu 1.000 EUR). Der gleiche Prozentsatz gilt für den Kauf von Elektro-Lastenfahrrädern mit einer Mindestkapazität von 150 kg, wobei der Höchstbeitrag auf 1.500 EUR erhöht wird.

Quelle: Psaier.energies

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Agrar-Photovoltaik Förderung

22. JÄNNER – Der offizielle Text des Dekrets, das im Rahmen des Nationalen Konjunkturprogramms (PNRR) Förderungen für „innovative“ Agrarphotovoltaik vorsieht, ist endlich verfügbar. Die Maßnahme, die im Mai an Brüssel weitergeleitet wurde, wurde Mitte November von der Europäischen Kommission genehmigt.

Das Dekret wurde am 22. Dezember an den Rechnungshof übermittelt und wird derzeit von den Rechnungsprüfern geprüft. Es tritt nach seiner Veröffentlichung auf der Website von Mase und der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Dann ist es Aufgabe des GSE (Gestore dei Servizi Energetici), innerhalb von 15 Tagen die Betriebsvorschriften zu veröffentlichen und dann innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung des Dekrets die erste öffentliche Bekanntmachung zu veröffentlichen. Der Ministerialerlass sieht vor, dass bis zum 30. Juni 2026 mindestens 1,04 GW an fortschrittlichen landwirtschaftlichen Photovoltaikanlagen installiert werden. Dieses Ziel soll durch zwei Hauptmaßnahmen erreicht werden: einen Kapitalzuschuss, der bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten deckt, und einen Anreiztarif, der auf der ins Netz eingespeisten Nettostromproduktion basiert.

Quelle: Qualenergia

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Hochleistungs-Lithium-Batterie

16. JÄNNER – Einem Forscherteam der Harvard John A. Paulson School of Engineering and Applied Sciences (Seas) in den USA ist mit der Entwicklung einer Festkörperbatterie im Labor ein bemerkenswerter Fortschritt auf dem Gebiet der Lithiumbatterien gelungen. Nach 6.000 Ladezyklen verfügt diese innovative Batterie noch über 80 Prozent ihrer Restkapazität und übertrifft damit deutlich die Leistung der derzeit auf dem Markt erhältlichen Batterien.

Diese neue Generation von Festkörperbatterien nutzt eine Spitzentechnologie, die sich durch die Verwendung einer Lithium-Metall-Anode auszeichnet. Dies stellt einen bedeutenden Durchbruch dar, da Lithium-Metall-Anoden die zehnfache Kapazität der in herkömmlichen kommerziellen Batterien verwendeten Graphitanoden bieten. Diese Innovation könnte zu einer deutlichen Erhöhung der Reichweite von Elektrofahrzeugen führen und so dazu beitragen, dass sich nachhaltige Lösungen im Verkehrssektor in großem Umfang durchsetzen. Die Verwendung von Lithium-Metall-Anoden verbessert nicht nur die Batteriekapazität, sondern ermöglicht auch sehr schnelle Ladezeiten, die sich auf nur etwa 10 Minuten reduzieren. Dies ist ein weiterer Vorteil, der Festkörperbatterien nicht nur effizienter, sondern auch praktischer für den täglichen Gebrauch macht. Darüber hinaus trägt das fortgeschrittene Verständnis der Materialien, die für die Herstellung dieser Batterien verwendet werden, zur Konsolidierung dieser Innovation bei und ebnet den Weg für neue Perspektiven im Stromsektor.

Quelle: Qualenergia

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Elektroauto-Batterien: Was man über die Lebensdauer wissen sollte

10. JÄNNER – Entgegen weit verbreiteten Befürchtungen überdauern Batterien oft die Lebensdauer des Fahrzeugs selbst. Der SOH, der „Gesundheitszustand“ der Batterie, ist ein wichtiger Indikator für ihren Gesamtzustand. Er gilt als optimal, solange die Restkapazität über 80 Prozent des ursprünglichen Wertes liegt.

Fällt der SOH-Wert unter diesen Wert, kann ein Austausch der Batterie in Erwägung gezogen werden, insbesondere wenn die Reichweite nicht mehr für die Fahranforderungen ausreicht. Batterien sind aus Modulen zusammengesetzt, und das Ausfallmanagement kann oft dadurch gelöst werden, dass nur die betroffenen Module ausgetauscht werden, so dass nicht das gesamte Batteriepaket ausgetauscht werden muss. Dieser Ansatz kann kosteneffizient und umweltverträglich sein.

Die Batterien von Elektroautos sind für mehr als zweitausend vollständige Aufladezyklen ausgelegt und haben eine lange Lebensdauer. Bei einer durchschnittlichen Autolaufleistung in Italien von 150.000 km bleibt ein Elektroauto weit unter tausend Ladezyklen und behält dabei mindestens 80 Prozent Restkapazität. Die Batterielebensdauer wird stark von der Fahrweise und der Art des Aufladens beeinflusst. Die Vermeidung von Extremen wie 100%ige Aufladung oder langes Entladen ist von entscheidender Bedeutung.

Wir empfehlen, Tiefentladungen zu vermeiden und stattdessen häufigeres Aufladen mit geringer Leistung zu bevorzugen, um die Alterung der Lithiumzellen abzumildern. Um die Lebensdauer der Batterie zu erhalten, ist es ratsam, das Fahrzeug an die Steckdose anzuschließen, bevor die Restladung unter 20 Prozent fällt. Diese einfache Geste kann die Lebensdauer der Batterie erheblich verlängern. Mit der richtigen Pflege und der Anwendung bewusster Praktiken können die Batterien von Elektroautos die Erwartungen übertreffen und eine optimale Langzeitleistung bieten. Die Befolgung dieser praktischen Tipps trägt dazu bei, die Lebensdauer der Batterie zu maximieren und ein nachhaltiges und zuverlässiges elektrisches Fahrerlebnis zu gewährleisten.

Quelle: Qualenergia

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